Mercedes-Taxisteuergerät (MSS)
Lasst Euch nicht hinters Licht führen. Dort ist es dunkel
In diesem Nürnberger Taxileaks-Beitrag geht es um das Mercedes-Taxisteuergerät (MSS) und wie dieses von technisch beschlagenen Taxifahrern und/oder -unternehmern zur Erlangung von Extra-Einnahmen oder zur Verschleierung von Umsätzen manipuliert werden kann. Soweit der weiter unten beschriebene manuell-elektronische Eingriff fahrerseitig erfolgt, ist der Leidtragende zunächst der Taxiunternehmer, dem der Umsatz aus der Tasche gezogen wird und in der Folge natürlich auch die Finanzbehörde, der die Umsatzsteuer der fraglichen Fahrt durch die Lappen geht. Natürlich werden derartige Schwarzumsätze auch nicht sozialverbeitragt und die betrugsgeschädigten Dritten sind beliebig erweiterbar: Berufsgenossenschaft, Gewerbesteuer Stadt Nürnberg, IHK usw. usw.
Not macht erfinderisch
Das Abklemmen des Multifunktionssteuergerätes MSS (früher MPM) stellt eine elegante und steuerforensisch praktisch nicht nachweisbare Möglichkeit dar, Taxi-Umsätze zu hinterziehen. Das MSS ist beim Fahrzeughersteller Mercedes-Benz modellübergreifend an einer ohne weiteres zugänglichen Stelle verbaut. Interessierten Personen (mit berechtigtem Interesse!) teilen wir den genauen Einbaustandort nach E-Mail-Anfrage gerne mit. Wir haben aus naheliegenden Gründen, insbesondere um keine schlafenden Hunde zu wecken, darauf verzichtet, eine Fotodokumentation online zu stellen. Auch diese kann bei uns gerne abgefragt werden. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an den Leaker.
Der dirty trick funktioniert ganz einfach: Der Mehrpolstecker des Steuergerätes ist mit einer einfachen Bügelsicherung gegen unbeabsichtigtes Abziehen geschützt. Durch simples Öffnen der Bügelsicherung und Abziehen des Steckers vom Steuergerät, was mühelos und schnell möglich ist, lässt sich das Geschwindigkeits- und Zeitsignal vom Taxameter abklemmen.
Was passiert? Der Taxameter bleibt nach Einschalten auf der Grundgebühr (in Nürnberg derzeit EUR 4,50) stehen und addiert in Folge weder Wegstrecken- noch Zeitimpulse. Der Taxifahrer kann mit diesem Taschenspielertrick den Taxameter kurzerhand für defekt erklären, frei nach dem Motto: „Der Fahrpreisanzeiger ist gerade kaputt gegangen“.
Was ist in diesem Fall zu tun? Die Rechtsfolge ergibt sich aus § 3 Abs. 3 TTO. Der zu entrichtende Fahrpreis ist bei einer Störung des Taxameters nach der zurückgelegten Strecke und dem einschlägigen Kilometerpreis zu ermitteln. Um diesen etwas komplizierten und zeitaufwändigen Rechenweg
Grundgebühr | EUR 4,50 plus |
1. km. | EUR 4,50 plus |
2. bis 5. km. | EUR 2,50 plus |
ab 6. km. | EUR 2,00 plus |
SUMME | EUR |
zu vermeiden, kann der Fahrer anhand der gängigen Pi-mal-Daumen-Methode (Km. x EUR 2,20) sehr schnell zu einem relativ präzisen Annäherungswert kommen. Der Shortcut funktioniert in diesem km.-Bereich einer 7%-Umsatzsteuerfahrt genauso einfach wie treffsicher.
Das Taxameter-Mirakel
Wenn man die Manipulation des MSS technisch verstanden hat, ist das Szenario denkbar einfach: Der Siemensmitarbeiter, der drei Mal in der Woche die Taxi-Fahrstrecke Albrecht-Dürer-Flughafen Nürnberg zu einer Siemensniederlassung nach Erlangen fährt, weiß natürlich genau, was diese Fahrt kostet: EUR 45,00. Er wird den nach der TTO pauschal errechneten Fahrpreis nolens volens entrichten. Was soll er anderes machen? Der Taxameter ist ja defekt.
Dass der Fahrpreisanzeiger nach Beendigung einer solchen magic-mystery-tour wieder einwandfrei funktioniert, liegt auf der Hand. Einfach den Mehrpolstecker am Steuergerät anschließen und der Taxameter arbeitet zuverlässig wie immer. Und was beim Siemensianer funktioniert, lässt sich bei jedem anderen Kunden in gleicher Weise anwenden, vor allem bei Stammkunden, die wissen, was ihre Standardstrecke kostet. So lässt sich ohne weiteres ein nennenswerter Taxi-Umsatz generieren, der komplett am Fahrpreisanzeiger vorbeiläuft. Natürlich nützt in diesem Fall auch INSIKA nichts. INSIKA macht ja nichts anderes als Taxameterdaten irreversibel und damit revisionssicher zu speichern. Die Größenordnung der durch das MSS kontaminierten Umsätze ist uns nicht bekannt. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass es sich um ein Massenphänomen handelt, wenngleich wir von mindestens einer Großstadt im Westen der BRD gesicherte Erkenntnisse haben. Über Rückmeldungen zum Verbreitungsgrad dieser perfiden Hinterziehungsmethode freuen wir uns natürlich.
Die Phantomfahrt
Anders als beim Normalhinterzieher hinterlässt die dargestellte Steuergerätmanipulation keine signifikanten Spuren. Warum? Die Daten einer derartigen Betrugsfahrt sind im Taxameter nicht vorhanden, weil sie nie generiert wurden.
Die Fahrt existiert schlicht und ergreifend nicht.Natürlich sind auch keine Leerkilometer registriert (immerhin mehr als 30 Kilometer von Nürnberg nach Erlangen und zurück). Das Zahlenmaterial des Fahrpreisanzeigers ist insofern als homogen anzusehen, weshalb auch die Allzweckwaffe der Betriebsprüfung - Auslesen der Taxameterdaten - nicht zur Aufdeckung der Schwindelei führen wird.
Das perfekte Verbrechen?
Was nun gegen den technischen Kunstgriff „Manipulation des MSS“ getan werden kann und wie sich der geschädigte Fiskus sowie der hinters Licht geführte Taxi-Unternehmer dagegen schützen können, lesen Sie hier unter Leaks 2. To be continued.
Schmutzige Arbeit - blankes Geld
Aus einer größeren Stadt im Norden der Republik hat uns im Dezember 2017 eine interessante Zuschrift zum Thema Plausibilität von Taxiumsätzen erreicht. Wir freuen uns, dass es anderen Ortes auch Brüder im Geiste gibt. Die Selbstheilungskräfte des Gewerbes müssen dem Anschein nach bundesweit aktiviert werden. Das freut uns. Wir wollen Ihnen diese bemerkenswerte, als „Bierdeckelvariante“ bezeichnete Information nicht vorenthalten.
Grundsätzlich aber gilt: Ein Patentrezept gibt es nicht.
Es ist inzwischen hinreichend be- und anerkannt, dass es kein allgemeingültiges Beurteilungskriterium zur Nachvollziehbarkeit von Taxiumsätzen gibt, was nicht verwunderlich ist. Die Branche ist bundesweit asynchron strukturiert.
Latent vorhandene Plausibilitätsmängel können durch einen einfachen universellen Standartwert, sozusagen durch einen bundesweiten Taxi-Legalitäts-Lackmustest, nicht erkannt werden. Besonderheiten wie
-
- Stadt-Land-Divergenz,
- regionale Eigenarten,
- heterogene Geschäftsstrukturen,
- tarifliche Unterschiede,
- uneinheitliche Entlohnungsvarianten usw.
Vielmehr ist es so, dass immer bezogen auf eine vorher definierte, regional abgegrenzte, Taxi-Beurteilungsgruppe eine Vielzahl von Einzelwerten, die in der Regel parallel zu beurteilen sind, die erforderlichen Vergleichszahlen zur Bewertung plausibler Umsatzerlöse darstellen. Diese Referenzgruppe wird üblicherweise das Taxigewerbe einer bestimmten Genehmigungsgemeinde sein. Sie wird mit dem Terminus „Taximarkt“ bezeichnet.
Umso interessanter ist der vorliegende Ansatz, wie mit Hilfe der an die Berufsgenossenschaft zu meldenden Arbeitszeiten ein sogenanntes Plausibilitätsdreieck für Taxiunternehmen aufgestellt wird. Aber sehen Sie selbst.
Hier geht's zur Bierdeckelvariante.Betriebsprüfungstabelle
Als neuen Nürnberger Beitrag bei Taxileaks 2 finden Sie hier eine Betriebsprüfungstabelle (excel-sheet) der Finanzbehörde einer Großstadt aus Nordrhein-Westfalen. Hier ist ausgehend von der Laufleistung eines Taxis und dem von uns aktualisierten Nürnberger Tarif eine Gegenüberstellung von erklärten Umsatzerlösen (ist-Wert) und einem errechneten soll-Wert (wird als "Klärungsbedarf Betriebsprüfung" bezeichnet) zu sehen.
Wir haben dieses Taxiprüfprogramm mit unseren Echtwerten gefüttert und sind zu einem erstaunlichen Ergebnis gekommen: die adaptierte Tabelle lässt sich unproblematisch auf den Nürnberger Taxi-Status übertragen. Sie ist weitestgehend, bis auf tolerierbare Abweichungen, die durch den hohen Multiplikator bei einem längeren Berechnungszeitraum entstehen, plausibel und daher ein äußerst nützliches Tool zur Berechnung von Umsatzerlösen, die der Taxiunternehmer versehentlich nicht deklariert hat.
Interessant wird es dann, wenn eine unterstellte Umsatz-Hinterziehungsquote von 20% in einer zweiten (gleichartigen) Tabelle eingepflegt wird und wie sich die Zahlen in der Folge ziemlich schnell im fünfstelligen Defizitbereich bewegen.
Wir haben die Betriebsprüfungstabelle für das komplette Jahr 2017 berechnet und (nahezu) vollständig online. Es handelt sich firmenübergreifend um mehr als 14 Fahrzeuge aus vier Taxibetrieben. Was fehlt ist der Dezember 2017 und zwar aus gutem Grunde: Hier erfolgte zum 01.12.17 eine Änderung des Nürnberger Taxitarifes. Die einzelnen Km.-Tarifelemente wurden genauso moderat wie inadäquat erhöht:
a) Fahrpreis 1. gefahrener Kilometer: | Anpassung von € 3,30 auf € 3,50 |
b) Fahrpreis 2. bis einschl. 5. Kilometer: | Anpassung von € 1,75 auf € 1,80 |
c) Fahrpreis für jeden weiteren Kilometer: | Anpassung von € 1,50 auf € 1,55 |
Die durch die Tariferhöhung geänderten Werte, insbesondere für den zweiten bis fünften Kilometer, aber auch für die darüber hinausgehenden Kilometer, liegen als Auswertung noch nicht vollständig vor und wären im Übrigen auch nicht repräsentativ, nachdem es sich lediglich um einen Monat und vorliegend auch um den Ausnahmemonat Dezember handelt. Es bleibt insoweit bei dem gesicherten Zahlen aus dem Auswertungszeitraum Januar bis November 2017.
Hier geht's zur Betriebsprüfungstabelle.Negative Umsatzhinterziehung
Das Gesamtergebnis für das Jahr 2017 ist wenig überraschend: Die BP-Tabelle stimmt bis auf eine Abweichung von 0,99 Prozent (!) mit den Echtwerten überein. Als Euro-Betrag beziffert handelt es sich um eine Unschärfe von lediglich
Vor allem deshalb, weil die Zeile < Klärungsbedarf Betriebsprüfung > mit einem Minuszeichen versehen ist, was nichts anderes bedeutet, als dass „zu viel“ Umsatzerlöse gemeldet wurden (also mehr Umsatz als das Betriebsprüfungsergebnis ergeben hatte).
Mit einer Zahlenanomalie von weniger als 1 % ist das vorliegende Tool verblüffend präzise. Die geringe Abweichung war uns anfangs suspekt, weshalb wir aus Gründen der Evaluation und der Plausibilität eine Gegenprobe durchgeführt haben. Das Ergebnis ist aber eindeutig.
Die Grundsätze der Validität sind gewahrt. Alle bekannten und durch unsere Realwerte zu verifizierenden Paramater stimmen (so gut wie) überein. Soweit geringgradige Abweichungen vorhanden sind, sind diese dem nicht unerheblichen Multiplikator geschuldet. Immerhin handelt es sich um eine Jahresauswertung in der Größenordnung sechsstelliger Kilometer und den entsprechenden Fahrpreissummen einschließlich angefallener Zuschläge und anderer Taxameter-Messwerte.
Mit anderen Worten: die Tabelle stimmt.In dem zweiten Excel-Arbeitsblatt, von uns als < Kreativtabelle > bezeichnet, wurde die Zeile 27 "erklärte Gesamteinnahme brutto" um 20% reduziert. Die Ergebniswerte ändern sich erwartungsgemäß, die Zahlen sind selbsterklärend und sprechen für sich.
Die Mutter aller Wahrheiten: der Kilometerschnitt
Hinzuweisen ist hier explizit auf die Zeile 31, auf den bereits erwähnten Wert des Kilometerschnittes, der in der Kreativtabelle gegen 1,10 tendiert und damit einen kritischen Wert erreicht.
Hinweis: 1,10 Kilometerschnitt bedeutet, dass pro gefahren Kilometer lediglich EUR 1,10 Umsatz deklariert wurde.
Zur Erinnerung: der Km.-Schnitt der Taxistadt Nürnberg liegt - soweit nicht Sondergrößen zu unterstellen sind - im Normbereich von brutto 1,30 bis 1,40 Euro pro gefahren Kilometer.
Aber sehen Sie selbst. Hier geht's zur Kreativtabelle.
Fake-Quittungen - die mißverstandene Belegausgabepflicht
Loyal-kollegiale Taxiunternehmer (die es tatsächlich gibt, auch wenn es sich um eine bedrohte, vermutlich sogar aussterbende Spezies handelt) tragen der Geschäftsführung unserer Taxigruppe gelegentlich interessante Informationen zu. Beispielsweise diese:
Am Taxi-Warteplatz Flughafen kursieren bei bestimmten Taxiunternehmen (Ordnungsnummern wurden genannt) Fahrpreisquittungen anderer, also fremder Taxibetriebe, die dem Vernehmen nach regelrecht gehandelt und durchgetauscht werden.
Wenn man sich jetzt fragt, für was das gut sein soll, so gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich bei den fraglichen Taxiunternehmern um ausgesprochene Philanthropen - die allerdings noch seltener sind als die eingangs beschriebenen Kollegen - oder aber man kommt nicht umhin, Böses zu vermuten.
Honi soit qui mal y pense
Nur mal laut gedacht: Fremde Fahrpreisbestätigungen können problemlos als eigene Quittungen ausgestellt werden - wenn man vereinnahmte Umsätze hinterziehen möchte.
Wie das konkret funktionieren soll? Es ist trivial: Am Flughafen steigt ein Geschäftsmann in mein Taxi. Er möchte nach Bamberg gefahren werden. Wichtig bei der Fahrtvergabe ist es, dass es sich wie vorliegend um einen "Einsteiger" handelt, bei dem eine Re-Identifizierung meines Taxis über die Funkvermittlung der Taxi-Genossenschaft nicht möglich ist. Ergänzend macht es natürlich Sinn, wenn ich den Datenfunk der Taxizentrale Nürnberg abschalte. Damit wäre auch eine spätere GPS-Nachverfolgung ausgeschlossen, nur so zur Sicherheit. In Betrieb nehmen kann ich das Funkgerät ja wieder, wenn ich in Nürnberg zurück bin. Das ist kriminelle Energie in Reinkultur. Motto: wenn schon, denn schon.
Am Zielort angekommen, stelle ich dem Fahrgast eine fremde Quittung (also die eines anderen Taxiunternehmens) aus, die ich genau für diesen Zweck bevorrate. Ich weiß ja, dass der Kunde bestenfalls den Fahrpreis und die MwSt.-Ausweisung kontrolliert. Von wem die Quittung ausgestellt wurde und ob hier eine Personalunion bzw. Firmenunion vorliegt, checkt niemand.
Einfach genial. Schon landet der Umsatz beim fremden Taxiunternehmen. Eine Fahrt nach Bamberg (außerhalb Pflichtfahrgebiet) sind pauschal EUR 120,00 zuzüglich Trinkgeld. Den Fahrpreisanzeiger schalte ich natürlich nicht ein. Ein Rückschluss auf meinen eigenen Betrieb ist somit ausgeschlossen, Kontrollmaterial gegen mein Unternehmen gibt es nicht. Wenn ich jetzt noch die Privatnutzung mit der 1%-Regelung abrechne, lässt sich nun wirklich nichts mehr nachvollziehen. Auch die Mehrkilometer nicht. Da war ich halt außerdienstlich in Bamberg, ist ja eine schöne Stadt, Weltkulturerbe...
Mehr netto vom brutto
Wer jetzt glaubt, dass der Autor an einer paranoiden Wahrnehmungsstörung leidet, sei eines Besseren belehrt. Nicht nur, dass derartige Warnungen vor Quittungsabusus wiederholt aus verschiedenem Munde zu hören waren, inzwischen gibt es ganz aktuell Erkenntnisse, die diese Behauptung bestätigen.
Eine Nürnberger Taxivermietung hatte uns im März 2018 auf genau dieses Phänomen aufmerksam gemacht. Dort sind nach Rückgabe eines Miettaxis im Handschuhfach Fahrpreisquittungen liegen geblieben (schlichtweg vergessen worden). Das Seltsame war nur, dass diese Quittungen nicht vom Mieter des Taxis stammten, sondern von einem anderen, völlig fremden Mehrwagenunternehmer (Firma bekannt). Mit diesem Taxibetrieb hatte die Fahrzeugvermietung aber bislang keinerlei Geschäftsbeziehung unterhalten.
Obskur. Vor allem dann, wenn auf den Durchschlägen der Taxi-Quittungen noch Datum, Fahrtziel usw. festzustellen waren und somit ein Rückschluss auf den "Urkundenfälscher" möglich war. Blöd gelaufen. Aber blöd ist man eben, wenn man das Corpus Delicti am Tatort liegen lässt.
Es bleibt eine spannende Frage, wie man sich als geschädigter Taxiunternehmer gegen derartige Betrugsquittierung schützen kann. Wohl nur durch INSIKA. Nur dann ist der einzelne Geschäftsvorfall nach § 145 I Satz 1 revisionssicher erfasst und der Nachweis erbracht, welcher Umsatz zu versteuern und zu verbeitragen ist und dass die Bamberg-Tour - wer auch immer diese gefahren hat - nicht dazu gehört.