Es ist ärgerlich, umsonst ehrlich zu sein.

Ovid (43 v. Chr. - 17 n. Chr.) römischer Epiker eigentlich Publius Ovidius Naso

Die Besetztquote

Ein steuerlich interessanter Wert, der aus dem Fahrpreisanzeiger ausgelesen bzw. geschlossen werden kann, ist die sogenannte Besetztquote. Diese hat zunächst nichts mit dem unter Taxileaks/Umsätze beschriebenen Kilometerschnitt zu tun.

Um hier nichts zu verwechseln: Der Km.-Schnitt ist der Umsatz des Taxis bezogen auf die Gesamtkilometer. Er sagt aus, wie ökonomisch effizient ein Taxi arbeitet und ist gleichzeitig ein wertvolles Symptom zur Erkennung von Steuerillegalität. Der hierbei zu erzielende Verhältniswert liegt für Taxi-Nürnberg etwa bei EUR 1,35 Bruttoumsatz pro gefahrenen Kilometer. Die Bezugsgröße ist dabei ein Mehrwagenunternehmen im Zweischichtbetrieb.

Das Kilometereinmaleins:

Besetztkilometer plus Leerkilometer ergibt Gesamtkilometer

Die Besetztquote sagt aus, welcher/wieviel Anteil der Gesamtkilometer im innerstädtischen Verkehr üblicherweise besetzt ist, also mit Fahrgast gefahren wird und insofern zwingend mit eingeschaltetem Taxameter erfolgen muss. Dass der Fahrpreis einer Besetztfahrt im Pflichtfahrgebiet mit Tarifbindung zu ermitteln ist, ergibt sich aus der BOKraft und der Taxitarifordnung der Stadt Nürnberg. Die einschlägige Regelungskette ist § 1 TaxitarifO in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Satz 3 und § 3 Absatz 1 der gleichen Vorschrift.

Die Besetztquote wird in Prozent angegeben und variiert bezogen auf die Taxistadt Nürnberg im Bereich zwischen 48% und 50%. Dieser Wert wurde von uns empirisch erfasst und ist unter allen Umständen als tragfähig anzusehen: das ausgewertete Datenmaterial bewegt sich in der Größenordnung von circa 10.000 Schichten pro Jahr.

Unsere Zahlen lügen nicht. Der Rest ist simple Mathematik.

Zu diesem Wert sind sachlogisch all jene Fahrten hinzuzurechnen, die ohne Fahrpreisanzeiger gefahren werden, sodass in toto von einer Gesamtbesetztquote von etwas über 50% auszugehen ist. Nicht in der Besetztquote erfasste Fahrten sind in einer nicht abschließenden Aufzählung:

Die angegebene Messgröße von ± 50% Besetztanteil korrespondiert mit bundeweit bekannten Vergleichswerten und lässt sich ohne weiteres durch Konfrontationsmaterial verifizieren. So liegt die Besetztquote nach Erkenntnissen einschlägiger „Dreizehn-Vier-Gutachten“ in der Stadt Bremen beispielsweise bei 52,5% und bei den fiskalisch gesicherten Werten der INSIKA-Städte Berlin und Hamburg - beide nahezu identisch - bei 46,5% (Mehrwagenbetrieb). Die einschlägige Richtsatzsammlung für Taxiunternehmen (Betriebsprüfungskartei Teil III) geht übrigens von konvergierenden Werten aus.

Die genannten Sachverständigengutachten zur Frage der Funktionsfähigkeit gemäß § 13 Absatz 4 PBefG können im Netz zwanglos recherchiert werden. Derartige Erhebungen werden von den Firmen Linne und Krause Hamburg, TOKOM Rostock, ISUP Dresden usw. durchgeführt.

Wie gesagt: Der realistische Wert der Besetztquote für die Stadt Nürnberg ist 50% plus x.

Warum ist die Besetztquote nun so wichtig? Nach der Fiktion des § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des steuerpflichtigen Taxiunternehmers nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn Sie den Vorschriften der §§ 140 einschließlich 148 AO entsprechen. Soweit es hier zu einer Verwerfung der Buchhaltung kommt (weil diese als nicht ordnungsgemäß anzusehen ist), werden die Besteuerungsgrundlagen - sollten sie nicht ermittelt oder nicht berechnet werden können - im Zuge der Schätzung festgesetzt. Die Schätzung ist dabei ein Verfahren, sich den Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen anzunähern, wenn eben die erwähnte sichere Feststellung trotz Aufklärungsversuch nicht möglich ist.

Bei dieser Schätzung nach § 162 Abs. 1 AO kommt nun die Besetztquote ins Spiel. Mittels der Besetztquote und anderer empirischer Daten wie

lässt sich der erzielte Umsatz für den Schätzungszeitraum unschwer berechnen. Dieser würde unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages und anderer relevanter Abzüge zur Besteuerung heranzuziehen sein.


Besetztquote Nürnberg 2021

Jahr Monat Quote
2021 Januar 46,40
2021 Februar 47,23
2021 Maerz 49,00
2021 April
2021 Mai
2021 Juni
2021 Juli
2021 August
2021 September
2021 Oktober
2021 November
2021 Dezember
Besetztquote Jahresdurchschnitt: %

Besetztquote Nürnberg 2020

Jahr Monat Quote
2020 Januar 49,33
2020 Februar 47,91
2020 Maerz 45,95
2020 April 46,33
2020 Mai 48,00
2020 Juni 49,37
2020 Juli 50,20
2020 August 48,87
2020 September 49,30
2020 Oktober 48,92
2020 November 45,48
2020 Dezember 45,82
Besetztquote Jahresdurchschnitt: 47,96 %

Besetztquote Nürnberg 2019

Jahr Monat Quote
2019 Januar 49,02
2019 Februar 50,03
2019 Maerz 50,94
2019 April 49,73
2019 Mai 50,03
2019 Juni 50,80
2019 Juli 50,32
2019 August 51,33
2019 September 51,12
2019 Oktober 49,90
2019 November 50,96
2019 Dezember 49,42
Besetztquote Jahresdurchschnitt: 50,30 %

Besetztquote Nürnberg 2018

Jahr Monat Quote
2018 Januar 49,67
2018 Februar 50,40
2018 Maerz 50,23
2018 April 49,69
2018 Mai 50,27
2018 Juni 50,80
2018 Juli 50,15
2018 August 50,66
2018 September 51,45
2018 Oktober 52,54
2018 November 51,13
2018 Dezember 50,89
Besetztquote Jahresdurchschnitt: 50,66 %

Besetztquote Nürnberg 2017

Jahr Monat Quote
2017 Januar 49,44
2017 Februar 51,08
2017 Maerz 50,51
2017 April 48,17
2017 Mai 50,58
2017 Juni 50,19
2017 Juli 50,81
2017 August 49,72
2017 September 50,06
2017 Oktober 50,79
2017 November 50,61
2017 Dezember 51,05
Besetztquote Jahresdurchschnitt: 50,25 %

Besetztquote Nürnberg 2016

Jahr Monat Quote
2016 Januar 49,44
2016 Februar 50,33
2016 Maerz 50,40
2016 April 48,49
2016 Mai 49,70
2016 Juni 49,93
2016 Juli 50,84
2016 August 50,03
2016 September 51,86
2016 Oktober 51,38
2016 November 50,38
2016 Dezember 51,17
Besetztquote Jahresdurchschnitt: 50,33 %