the truth can be a weapon
welshly arms - legendary
Die Antwort, warum er den Mount Everest besteigen wollte, ist legendär: „Weil er da ist“.
George Mallory, der Erstbesteiger des höchsten Berges der Welt, brachte es mit diesen drei Worten auf den Punkt. Er musste es einfach tun.
Für uns wurde diese Einstellung zum Dogma. Es war Ansporn und vor allem Motivation, den alles entscheidenden Schritt zu tun: die eigenen Betriebsdaten online zu stellen. „Warum macht ihr denn so was“, werden wir vielfach gefragt. Es ist genauso kurz wie trocken beantwortet: weil wir es tun müssen. Es ist alternativlos. Dass wir damit nicht massenkompatibel sind, wissen wir. Egal.
Während man früher das Phänomen Steuerhinterziehung leicht als BMW abtun konnte und mit erhobenem Zeigefinger auf Bäcker, Metzger und Wirte deutete, liegt in Zeiten der digitalen Fiskalisierung der Fokus auch auf unserer Branche. Nicht ganz ohne Grund.
Das Taxigewerbe der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den Hochrisikobranchen. Nach Veröffentlichungen der DATEV vom 23.08.2017 zählen etwa 797.600 Betriebe zu dieser überwiegend bargeldintensiven Unternehmensgruppe, der eine gewisse Disposition hinsichtlich Steuerverkürzung zugeschrieben wird. Die Taxibranche hat hieran lediglich einen kleinen Anteil in Höhe von gerundet 3% (26.000 Betriebe). Was auf den ersten Blick als nicht bedeutsam aussieht, ist defacto ein Sündenpfuhl, bei dem der Steuer- und Abgabenschaden eine imposante achtstellige Summe ausmacht. Und wohl noch viel mehr.
sind an Recht und Gesetz gebunden. Zwischen dieser gesetzlichen Verpflichtung, die sich beispielsweise aus Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz in Verbindung mit § 85 Abgabenordnung ergibt und der Besteuerungs-, Verbeitragungs- und Überwachungsrealität im Taxigewerbe liegen Welten.
Die Entdeckungswahrscheinlichkeit illegaler Arbeit im Taxigewerbe ist derart gering, dass es der Branche offensichtlich gelingt, sich weitestgehend einer ordentlichen Besteuerung und Verbeitragung zu entziehen. Dies deckt sich nicht nur mit unseren Erfahrungen, sondern ergibt sich ganz zwanglos aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen der Taximedien, aus dutzenden von Urteilen der Finanz- und Verwaltungsgerichte, diversen Mitteilungen der Ordnungsämter und dergleichen mehr. Wir ersparen uns und Ihnen die Einzelheiten, es ist evident.
Nur ein Beispiel sei stellvertretend erwähnt: Die Firma Linne und Krause GmbH., ein renommiertes Hamburger Sachverständigenbüro, welches weit mehr als 100 regionale Taximärkte der Bundesrepublik (darunter die meisten Großstädte/Metropolen) eingehend auf die dortige wirtschaftliche Situation untersucht hat, kommt zu keinem anderen Ergebnis.
Linne und Krause schreiben bemerkenswert:„Flächendeckendes Vollzugsdefizit: Bei unserer Arbeit machen wir immer wieder eine überraschende Beobachtung: Es mangelt nicht an Gesetzen. Vielmehr werden Gesetze zuweilen gar nicht oder allenfalls rudimentär umgesetzt. Vielfach fehlt den mit der Umsetzung beauftragten knapp 800 unteren Verkehrsbehörden auf Stadt-, Kreis- oder Gemeindeebene (Hessen) sogar ein Grundverständnis für ihre Tätigkeit. Die alltägliche Verwaltungspraxis vieler Behörden hat sich häufig weit von Sinn und Wortlaut des Gesetzes entfernt. Beispiel: Das PBefG stattet Genehmigungsbehörden für ihre Aufsicht über das Taxi- und Mietwagengewerbe mit sehr weitgehenden Zugriffsrechten aus – z.B. auf die steuerlichen Daten der Unternehmen. Das Problem: Die Anwendung der Gesetzte erfordert betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Grundkenntnisse, die nur wenigen Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.“
Quelle: „Workshop Digitale Mobilitätsplattformen“ im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin vom 06.04.17, zuletzt abgerufen am 26.10.2018
Das lesenswerte Gutachten der Sachverständigen finden Sie hier.Und was für den Steuer- und Verwaltungsbereich gilt, ist im Sozialversicherungsrecht nicht anders. Nicht ohne Grund wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2 A SchwarzArbG) die Personenbeförderung als eine von zehn kontaminierten Branchen konkret benannt.
Dass der Zusammenhang zwischen illegaler Beschäftigung und Steuersuppression sachlogisch zwingend ist, erklären wir auf Nachfrage gerne. Steuerverkürzung und Schwarzarbeit sind Paralleldelikte.
Sollten insgesamt Zweifel an unseren unbequemen Ausführungen bestehen, schlagen wir vor, Sie öffnen Ihren Internetbrowser und geben in das Suchfeld die Schlagworte „Steuerhinterziehung Schwarzarbeit Taxi“ ein. Sie werden mehr Lesestoff finden, als Ihnen lieb ist.
Welche Auswirkung die latent vorhandene Vollzugsinsuffizienz hat, liegt auf der Hand. Neben den nicht unerheblichen Verlusten beim Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen interessiert uns als betroffene Taxiunternehmer vor allem die Tatsache, dass wir einem – warum auch immer - unkontrollierten heterogenen Wettbewerb ausgesetzt sind, welchem wir angesichts des enormen Kostendrucks (MiLoG, Energiekosten, Arbeitssicherheit usw. usw.) auf Dauer nicht standhalten können.
Wirtschaftliche Konkurrenz muss stets fair und paritätisch sein. Ist dies nicht der Fall, besteht wie vorliegend die Gefahr, dass sich Mitbewerber – gerade durch die fehlende behördliche Observation - einer regelorientierten Betriebsführung entziehen. Wirtschaftliche Vorteile sind die Folge.
Wir veröffentlichen unsere Umsatzerlöse und die jeweilige Besetztquote zur Herstellung von Transparenz und um Druck zu normativem ökonomischen Verhalten zu erzeugen. Wir nennen das Gegenpressing.
Im Menuepunkt Leaks 1 finden Sie die Daten der bereitgesellten Städte mit einer dazu gehörenden Erklärung bzw. Information. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leaker.
Leaks 3 ist ein Menuepunkt, in dem wir aktuelle einschlägige Informationen einstellen und kommentieren.